Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Hochschulen für eine Ausnutzung der vollen Bandbreite der Regelstudienzeit für Bachelor- und Masterstudiengänge und eine dementsprechende Auslegung des Lehrangebots zu sorgen.
Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, eine freie Fächerkombination zu gewährleisten sowie einen Fachwechsel jederzeit zu ermöglichen.
Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, mit Nachdruck auf die Hochschulen einzuwirken, den Wahlanteil gegenüber dem Pflichtanteil wieder signifikant zu erhöhen.
Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, sich auf Bundes- und Europaebene dafür einzusetzen, dass jedeR Bachelor-AbsolventIn die Möglichkeit hat, sein Studium mit einem Masterstudiengang fortzusetzen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, innerhalb ihres Entscheidungsgebiets Bayerns zu gewährleisten, dass jede und jeder Bachelor-AbsolventIN einer bayerischen Hochschule die Möglichkeit hat, in Bayern einen Master-Platz zu bekommen. Um dies sicherzustellen soll die Staatsregierung auf die Hochschulen einwirken und ihnen die nötigen finanziellen, räumlichen und personellen Mittel zur Verfügung stellen.
Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, den Hochschulen die Mittel zur Verfügung zu stellen, um Lehre und Forschung finanziell und ideell aufzuwerten. Damit muss eine massive Ausweitung von Stellen für Lehrende einhergehen, um bessere Betreuungsverhältnisse zu garantieren.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, jegliche Kosten, welche durch Reformen am Bildungssystem entstehen, durch Finanzierung der Hochschulen abzudecken.
Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Bewertung des Haushaltsplans der Hochschulen sicher zu stellen, dass faire Beschäftigungsverhältnisse für alle Beschäftigten gewährleistet werden können.
In Bayern und damit innerhalb ihres Entscheidungsgebietes hat die Staatsregierung sicherzustellen, dass die Mobilität zwischen den Hochschulen zu jeder Zeit möglich ist. Wir fordern von der Staatsregierung, sich auf Bundes- und Europaebene dafür einzusetzen, eine weltweite Anerkennung der Studienleistungen zu gewährleisten.
Die Anerkennung aller Leistungen eines oder mehrerer Auslandssemester muss durch entsprechende Vorschriften des Wissenschaftsministeriums und durch den Ausbau entsprechender Stellen an den einzelnen Hochschulen sichergestellt werden.