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Forderungen an das Bayerische Wissenschaftsministerium von den BesetzerInnen der Ludwig-Maximilians-Universität

Stand: 22.11.2009

Demokratisierung der Bildung

  1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Bayerische Hochschulgesetz dahingehend zu ändern, dass auch in Bayern Studierendenvertretungen den Status verfasster Studierendenschaften haben, welche als Körperschaften öffentlichen Rechts fungieren, ein politisches Mandat tragen und über ihre finanziellen Mittel selbst bestimmen.
  2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass landesweite Studierendenvertretungen auch auf Bundesebene als verfasste Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt werden.
  3. Die Staatsregierung wird aufgefordert, das Bayerische Hochschulgesetz so zu überarbeiten, dass alle Entscheidungsgremien an den Hochschulen demokratische Strukturen aufweisen, d.h.
    1. eine Neugliederung aller Entscheidungsgremien der Hochschule nach einer sachbezogenen Viertelparität, bei der die vier Gruppen der Universität (BayHSchG Art 17,2) gleichberechtigt sind,
    2. die Abschaffung von Konkordatslehrstühlen,
    3. die Abschaffung des Hochschulrats (BayHSchG Art. 26)
    4. die Übertragung der Rechte des bisherigen Hochschulrats an den Senat, wobei der Hochschulleitung beratende Sitze zugewiesen werden (Änderung des Art. 25 BayHSchG)
    5. eine viertelparitätische, sachbezogene Organisation des Senats,
    6. ein Senat, der öffentlich tagt und mindestens vier Wochen vor jeder Sitzung die Universitätsmitglieder einlädt und die Tagesordnung veröffentlicht,
    7. neben einem/einer Gleichstellungsbeauftragten, jeweils einen Sitz für einen Beauftragten für Behinderte und für MigrantInnen in allen Entscheidungsgremien.

Für eine freie, selbstbestimmte, partizipatorische Bildung

Wir fordern eine grundlegende Reform des Studien- und Lernsystems.

  1. Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Hochschulen für eine Ausnutzung der vollen Bandbreite der Regelstudienzeit für Bachelor- und Masterstudiengänge und eine dementsprechende Auslegung des Lehrangebots zu sorgen.
  2. Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, eine freie Fächerkombination zu gewährleisten sowie einen Fachwechsel jederzeit zu ermöglichen.
  3. Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, mit Nachdruck auf die Hochschulen einzuwirken, den Wahlanteil gegenüber dem Pflichtanteil wieder signifikant zu erhöhen.
  4. Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, sich auf Bundes- und Europaebene dafür einzusetzen, dass jedeR Bachelor-AbsolventIn die Möglichkeit hat, sein Studium mit einem Masterstudiengang fortzusetzen.
  5. Die Staatsregierung wird aufgefordert, innerhalb ihres Entscheidungsgebiets Bayerns zu gewährleisten, dass jede und jeder Bachelor-AbsolventIN einer bayerischen Hochschule die Möglichkeit hat, in Bayern einen Master-Platz zu bekommen. Um dies sicherzustellen soll die Staatsregierung auf die Hochschulen einwirken und ihnen die nötigen finanziellen, räumlichen und personellen Mittel zur Verfügung stellen.
  6. Die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, den Hochschulen die Mittel zur Verfügung zu stellen, um Lehre und Forschung finanziell und ideell aufzuwerten. Damit muss eine massive Ausweitung von Stellen für Lehrende einhergehen, um bessere Betreuungsverhältnisse zu garantieren.
  7. Die Staatsregierung wird aufgefordert, jegliche Kosten, welche durch Reformen am Bildungssystem entstehen, durch Finanzierung der Hochschulen abzudecken.
  8. Die Staatsregierung wird aufgefordert, bei der Bewertung des Haushaltsplans der Hochschulen sicher zu stellen, dass faire Beschäftigungsverhältnisse für alle Beschäftigten gewährleistet werden können.
  9. In Bayern und damit innerhalb ihres Entscheidungsgebietes hat die Staatsregierung sicherzustellen, dass die Mobilität zwischen den Hochschulen zu jeder Zeit möglich ist. Wir fordern von der Staatsregierung, sich auf Bundes- und Europaebene dafür einzusetzen, eine weltweite Anerkennung der Studienleistungen zu gewährleisten.
  10. Die Anerkennung aller Leistungen eines oder mehrerer Auslandssemester muss durch entsprechende Vorschriften des Wissenschaftsministeriums und durch den Ausbau entsprechender Stellen an den einzelnen Hochschulen sichergestellt werden.

Für Chancengleichheit in der Bildung

  1. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sofortige Maßnahmen zur Abschaffung der Studiengebühren einzuleiten und durch eine angemessene finanzielle Ausstattung der Hochschulen dafür zu sorgen, dass aus Studiengebühren erbrachte Leistungen nicht eingeschränkt werden.
  2. Die Staatsregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Wahl des Bildungsweges nicht von der sozialen Lage der Studierenden abhängig ist. Wir fordern eine angemessene Unterstützung durch den Staat, um für jeden Studierenden eine angebrachte Deckung der Lebenshaltungskosten zu gewährleisten.
  3. Die Staatsregierung soll sich auf Bundesebene einbringen, um deutlich zu machen, dass die Einführung von nationalen Stipendienprogrammen unsozial und elitär ist, da ihre Förderung in erster Linie sozial Begünstigten zukommen wird und sie langfristig eine Konkurrenz zum BaFöG darstellen.

Gegen eine Ökonomisierung der Bildung

  1. Die Staatsregierung wird dringend aufgefordert, die inhaltliche und finanzielle Unabhängigkeit der Hochschulen zu garantieren. Privatwirtschaftliche Einflussnahme auf die Inhalte von Lehre und Forschung muss verhindert werden (Art. 108, Bayerische Verfassung).